Die Funktionen und Fachdienste in der Telematik-Infrastruktur

Hier finden Sie einen Übersicht welche Funktionen es bereits gibt und welche Fachmodule demnächst eingeführt werden.


Kommunika-tion im Medizinwesen (KIM), 

 

qualifizierte elektronische Signatur (QES)

 

ab Mitte 2020

Bisherige Kommunikationskanäle via Briefpost, Telefax oder E-Mail waren teilweise mit einem Medienbruch verbunden. Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes waren nicht einheitlich geregelt.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, sowie auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Die Daten werden vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe (eArztbrief) oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.

Um Dokumente künftig digital und rechtsverbindlich unterschreiben zu können, kommt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zum Einsatz. Die Signatur erfolgt mittels des  elektronischen Zahnarztausweis (eZAA =  Heilberufsausweis für Zahnärzte (HBA) 

 

>> Leitfaden der KZBV

>> Informationen der gematik



Notfalldaten-management (NFDM)

 

ab Ende Q3.2020

Mittels der Fachanwendung Notfalldatenmanagement (NFDM) ist die Handhabung von patientenindividuellen Informationen zu abgebildet, welche auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten abgelegt werden können.

Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patientin die Speicherung einwilligt
 

>> Leitfaden der KZBV

>> Informationen der gematik



Arzneimittel-therapiesicher-heit,

elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP)

 

ab Ende Q3.2020

Die Arzneimitteltherapiesicherheit/elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP) sind ein Paket aus zwei Fachanwendungen um patientenindividuelle Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit, Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten auf der eGK des Versicherten speichern zu können.

Zahnärzte, Ärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung einwilligt. Die  Pflege dieser Daten erfolgt über Ihre bereits vorhandene Patientenverwaltungssoftware.
 

>> Leitfaden der KZBV

>> Informationen der gematik



elektronische Patientenakte (ePA)

 

ab 01.2021

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Patienten zum ersten Mal einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Sie ist freiwillig und kostenfrei. Möchten gesetzlich Versicherte den Service nutzen, können sie sich ab 1. Januar 2021 an ihre Krankenkasse wenden.
Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – ob Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Apothekern

 

Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.

 

Die elektronische Patientenakte soll, nach dem Rollout der initalien Version in mindestes zwei weiteren Schritten in 2022 und 2023 um weitere Funktionen ergänzt werden. (s.a. Link zur gematik)

 

>> Informationen der KZBV

>> Informationen der gematik



elektronische Arbeits-unfähigkeits-bescheinig-ung (eAU)

 

ab 07.2021

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist die Bestätigung eines Vertragszahnarztes oder Vertragsarztes über eine festgestellte Erkrankung des Patienten, welche den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert.
 
Eine Integration in die Telematik bietet viele Vorteile:

 

  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt werden.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung könnte die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse entbinden.
  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann vom Arbeitgeber unmittelbar nach Ausstellung in der Produktionssteuerung berücksichtigt werden.
  • Die elektronische Fassung der eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.

>> Information der KBV




Elektronisches Rezept (eRezept)

 

ab 01.2022

Das elektronische Rezept (eRezept) ersetzt das bisherige gedruckte Kassenrezept. Damit erfolgt die Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel zukündigt ohne Medienbruch verschlüsselt über die Dienste der zentralen Telematik-Infrastrukur.

Die Apotheke kann auf das hinterlegte eRezept via Zugriffstoken zugreifen und dem Patienten die verschriebenen Arzneimittel aushändigen.

Der Token wir entweder digital an die Apotheke übermittelt oder via Handyapp und 2D-QR-Code vom Patieten in der Apotheke vorgezeigt.

 

>> Informationen der KZBV

>> Informationen der gematik



elektronische Patientenakte (ePA) - Erweiterung um elektronisches Zahnbonus-heft

 

ab 02.2022

Das Zahnbonusheft wird in die elektronische Patientenakte integriert. Damit die ePA auch mit Informationen gefüllt wird, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte Daten in die ePA eintragen. Hierzu gehört ab 2022 auch das elektronische Zahnbonusheft. Für die Patienten bleibt die Nutzung der ePA und folglich des Zahnbonusheftes weiterhin freiwillig.

 

Mit dem digitalen Zahnbonusheft in der ePA wird die Versorgung nun patientenfreundlicher, weil der Patient sein Bonusheft quasi nicht mehr vergessen oder verlieren kann, sondern es stets digital in der ePA verfügbar ist.



elektronische Überweisung (eÜberweisung)

 

ab 03.2022

Wird im zahnärtzlichen Umfeld neu eingeführt.


Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat der Bundestag beschlossen, dass Überweisungen zukünftig über die Telematikinfrastruktur (TI) stattfinden.



TI-Messenger (TIM)

 

ab Sommer 2022

Ab Sommer 2022 soll mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger oder TIM) als Instant-Messaging-Dienst eine weitere Kommunikationsmöglichkeit geschaffen werden. In Echtzeit können dann medizinisch relevante Daten per Kurznachricht beispielsweise zwischen Zahnärzten, Ärzten, Apotheken, Rettungsdiensten und Krankenhäusern ausgetauscht werden.

So werden Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten in Zukunft deutlich vereinfacht.

 

>> Informationen der gematik



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