Hier finden Sie einen Übersicht welche Funktionen es bereits gibt und welche Fachmodule demnächst eingeführt werden.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
qualifizierte elektronische Signatur (QES)
ab Mitte 2020
Bisherige Kommunikationskanäle via Briefpost, Telefax oder E-Mail waren teilweise mit einem Medienbruch verbunden. Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes waren nicht einheitlich
geregelt.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen, sowie auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Die Daten werden vom Absender zum Empfänger
„Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe (eArztbrief) oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.
Um Dokumente künftig digital und rechtsverbindlich unterschreiben zu können, kommt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zum Einsatz. Die Signatur erfolgt mittels
des elektronischen Zahnarztausweis (eZAA = Heilberufsausweis für Zahnärzte (HBA)
Notfalldaten-management (NFDM)
ab Ende Q3.2020
Mittels der Fachanwendung Notfalldatenmanagement (NFDM) wird die Handhabung von patientenindividuellen Informationen abgebildet, welche auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten abgelegt werden können.
Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patientin die Speicherung
einwilligt.
Arzneimitteltherapiesicherheit,
elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP)
ab Ende Q3.2020
Die Arzneimitteltherapiesicherheit/elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP) sind ein Paket aus zwei Fachanwendungen um patientenindividuelle Daten zur
Arzneimitteltherapiesicherheit, Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten auf der eGK des Versicherten speichern zu können.
Zahnärzte, Ärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung
einwilligt. Die Pflege dieser Daten erfolgt über Ihre bereits vorhandene Patientenverwaltungssoftware.
elektronische Patientenakte (ePA)
ab 01.2021
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Patienten zum ersten Mal einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Sie ist freiwillig
und kostenfrei. Möchten gesetzlich Versicherte den Service nutzen, können sie sich ab 1. Januar 2021 an ihre Krankenkasse wenden.
Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – ob Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten
oder Apothekern
Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte zu hinterlegen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.
Die elektronische Patientenakte soll, nach dem Rollout der initalien Version in mindestens zwei weiteren Schritten in 2022 und 2023 um weitere Funktionen ergänzt werden. (s.a. Link zur gematik)
elektronische Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung (eAU)
ab 07.2021
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist die Bestätigung eines Vertragszahnarztes oder Vertragsarztes über eine festgestellte Erkrankung des Patienten, welche den Kranken am
Erbringen der Arbeitsleistung hindert.
Eine Integration in die Telematik bietet viele Vorteile:
Elektronisches Rezept (eRezept)
ab 01.2022
Das elektronische Rezept (eRezept) ersetzt das bisherige, gedruckte Kassenrezept. Damit erfolgt die Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel zukünftig ohne Medienbruch
verschlüsselt über die Dienste der zentralen Telematik-Infrastrukur.
Die Apotheke kann auf das hinterlegte eRezept via Token zugreifen und dem Patienten die verschriebenen Arzneimittel aushändigen.
Der Token wir entweder digital an die Apotheke übermittelt oder via Handyapp und 2D-QR-Code vom Patienten in der Apotheke vorgezeigt.
elektronische Patientenakte (ePA) - Erweiterung um elektronisches Zahnbonusheft
ab 02.2022
Das Zahnbonusheft wird in die elektronische Patientenakte integriert. Damit die ePA auch mit Informationen gefüllt wird, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte Daten in die ePA eintragen. Hierzu gehört ab 2022 auch das elektronische Zahnbonusheft. Für die Patienten bleibt die Nutzung der ePA und folglich des Zahnbonusheftes weiterhin freiwillig.
Mit dem digitalen Zahnbonusheft in der ePA wird die Versorgung nun patientenfreundlicher, weil der Patient sein Bonusheft quasi nicht mehr vergessen oder verlieren kann, sondern es stets digital in der ePA verfügbar ist.
elektronische Überweisung (eÜberweisung)
ab 03.2022
Wird im zahnärztlichen Umfeld neu eingeführt.
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat der Bundestag beschlossen, dass Überweisungen zukünftig über die Telematik-Infrastruktur (TI) übermittelt werden.
TI-Messenger (TIM)
geplant
Ab Sommer 2022 soll mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger oder TIM) als Instant-Messaging-Dienst eine weitere Kommunikationsmöglichkeit geschaffen werden. In Echtzeit können dann medizinisch relevante Daten per Kurznachricht beispielsweise zwischen Zahnärzten, Ärzten, Apotheken, Rettungsdiensten und Krankenhäusern ausgetauscht werden.
So werden Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten in Zukunft deutlich vereinfacht.
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