Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sehen die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) vor. Die Anbindung erfolgt zunächst freiwillig. Die Kosten werden für teilnehmende Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2021 erstattet.
Durch die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur können Pflegeeinrichtung und Pflegedienst auf direktem Wege - sicher, zuverlässig und schnell intersektoral mit Kliniken, Praxen, Apotheken und Kassen kommunizieren. Die digitale Patietenakte und der elektronische Medikationsplan unterstützten beispielsweise die bestmöglich Versorgungsqualität bereitzustellen und das eRezept erleichtert ergänzend die Medikamentenversorgung enorm.
Damit die Telematik für Sie zu einer echten Erleicherung im Arbeitsalltag wird, legen wir größten Wert auf:
Unser Anspruch ist es Sie und Ihre Einrichtung bei der Installation und im laufenen Betrieb bestmöglich zu unterstützten.
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