Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Sichere und schnelle Übermittlung medizinischer Informationen.

 

Die meisten Arztbriefe wurden in Deutschland  bis 2021 meistens per Post (teuer), Fax (langsam, schlechte Auflösung), E-Mail (unverschlüsselt datenschutzrechtliche nicht zulässig) oder Mitgabe des Patienten verschickt.

Eine schnelle und dabei sichere Alternative bietet der eArztbrief: Medizinische Daten werden ohne Zeitverzug oder Qualitätsverlust auf elektronischem Weg zwischen allen an der Versorgung beteiligten Akteuren ausgetauscht. Strukturiert, datenschutzkonform (Ende-zu-Ende verschlüsselt) und einfach in der Handhabung. 

 

Auch die Sicherheit für die eigene Praxis-ED steigt, da nur Teilnehmer des Gesundheitswesens als Absender in Frage kommen. Zum Versenden von eArztbriefen benötigen Ärzte und Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Damit sinkt für Sie als Empfänger die Wahrscheinlichkeit das der Brief von einem böswilligen Absender kommt gegen Null.


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Bisher auf Papier, nun digital

 

Neben der Entwicklung neuer digitaler medizinischer Anwendungen werden auch immer mehr bisher papiergebundene Prozesse digital gestaltet. Dazu gehört die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Durch die elektronische Übermittlung wird die AU zur eAU.

 

Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die AU-Daten zukünftig elektronisch zu verschicken. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars. In einem digitalen Arbeitsgang wird für die AU sowohl die Krankenkasse wie auch der Arbeitgeber des Patienten informiert.


Elektronische Medikationsplan (eMP)

Digital, sicher und stets aktuell

 

Mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) erhalten Ärztinnen und Ärzte einen strukturierten Überblick über die Medikamente, die ein Patient einnimmt. Die verordneten Medikamente und therapeutische Maßnahmen werden dabei auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Neben dem Zugewinn an Komfort und Übersichtlichkeit bei der Datenverwaltung spielt die Verfügbarkeit dieser Daten bei medizinischen Notfällen eine wichtige Rolle.

 

Der eMP stellt eine konsequente Weiterentwicklung des bereits vorhandenen Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) dar. Zukünftig werden diese Informationen um weitere Attribute ergänzt und ab 2023 zentral in der Telematikinfrastruktur patientenindividuell gespeichert. Die Nutzung ist für Patienten freiwillig.


elektronische Patientenakte (ePA)

Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen

 

Die ePA ist eine digitale, vom Patienten geführte Akte und das zentrale Element der TI. Mit ihrer Hilfe kann der Patient medizinisch relevante Daten lebenslang zentral und einrichtungsübergreifend speichern und diese behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen.


elektronisches Rezept (eRezept)

Digital verordnen

 

Mit dem eRezept werden Verordnungen in elektronischer statt in Papierform ausgestellt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert.

 

Die Verordnung wird wie gewohnt über die Verordnungssoftware (auch Primärsystem oder Patientenverwaltungssoftware) erstellt. Dort wird das eRezept auch signiert und abgeschickt. Ärztinnen und Ärzte dürfen nur den eigenen eHBA für die Signatur verwenden. Verordnende und signierende Person müssen identisch sein.

 

Die Patientin oder der Patient werden gefragt, ob sie die eRezept-App nutzen und sich dort mit ihrer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte authentifiziert haben. Ist das der Fall, erhalten diese eine Information in ihrer App, dass ein eRezept für sie zur Verfügung steht und in der Apotheke eingelöst werden kann. Patientinnen und Patienten, die die App nicht nutzen, erhalten auf Wunsch einen Token-Ausdruck. Dieser enthält Informationen zu bis zu drei Verordnungen. Die aufgedruckten Data-Matrix-Codes können in der Apotheke dann später wieder eingescannt werden.

 


Notfalldatenmanagement (NFDM)

Richtig informiert, wenn es darauf ankommt

 

Tritt ein medizinischer Notfall ein, ist ein schneller Zugriff auf relevante Informationen entscheidend. Welche Medikamente nimmt der Patient ein? Bestehen Allergien oder Unverträglichkeiten? Welche Vorerkrankungen sind bekannt? Über das NFDM werden genau diese Informationen auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeichert. Sofern dies gewünscht ist, stehen sie Ärztinnen und Ärzten im Notfall zur Verfügung. Ab 2023 sollen diese Infos in der Patientenkurzakte gespeichert werden.


Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der neue Kommunikationsstandard in der TI

 

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Miteinander kommunizieren können die Nutzer dabei über spezielle KIM-E-Mail-Adressen im sicheren Netz der Telematikinfrastruktur (TI). Das Versenden einer KIM-Nachricht ist so einfach wie das Versenden einer E-Mail.

 

Auch ist dafür keine neue Software nötig: Es funktioniert über das Krankenhausinformationssystem bzw. das Praxisverwaltungssystem oder, falls entsprechend konfiguriert, über ein marktübliches E-Mail-Programm.


TI-Messenger (TIM)

Schnelle Nachrichten in Echtzeit

 

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Informationsaustausch im Medizinwesen, zum Beispiel für Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten. Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden. Das spart auf allen Seiten wertvolle Zeit. Die Integration ist nahtlos für mobile Endgerät (Smartphone oder Tablet) wie auch für Desktop-PCs vorgesehen.


Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Der Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte

 

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die Fachanwendung, die seit dem Start der Telematikinfrastruktur verfügbar ist. Es geht es darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten.

Das sind persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung. Diese Informationen können in der Praxis eingelesen und automatisiert aktualisiert werden. Mit dem VSDM können Vertragsärzte und -psychotherapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.

 

Der Abgleich dieser Daten ist für Praxen bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtend durchzuführen. Erfolgt dies nicht, drohen Honorarkürzungen nach § 291b Abs. 5 SGB V.